Wir sind wegen Förderung des Sports nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Minden
Steuer-Nr. 335/5784/1217 vom 29.12.2016 nach §5 Abs. 1 Nr.9des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit